ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB der LaRu-Real GmbH | Stand 05.2018

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBI. 297 / 1996. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Schreibens; sie gelten im Sinne der genannten Verordnung zwischen unserer Firma und dem Empfänger dieses Schreibens als vereinbart.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten basieren, leisten wir keine Gewähr.
  4. Ist dem Interessent ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, bitte uns dies unverzüglich nachweislich mitzuteilen, ansonsten gilt die Anbotsstellung als anerkannt.
  5. Provisionspflicht entsteht mit Einigung zum Abschluss eines Vertrages über das von uns angebotene Objekt bzw. mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten und bleibt auch bestehen, wenn eine solche Einigung rückgängig gemacht wird. Bei einseitigem Rücktritt haftet der Zurücktretende für die gesamte Provision, d.h.6% + 20% Ust. vom Kaufpreis.Bei Anmietung beträgt die Provision 3 Bruttomonatsmieten (in Ausnahmefällen bis zu 6 Bruttomonatsmieten), bei Kauf 3% des Kaufpreises (in Ausnahmefällen bis zu 6%) bzw. der Investitionsablöse, jeweils zuzüglich 20% Mehrwertsteuer.
  6. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu anderen, vom Anbot abweichenden, Bedingungen abgeschlossen wird, oder wenn ein Vertrag innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird.
  7. Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekte sowie der von uns namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Wird ein Vertrag ohne unsere Zustimmung über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit dem Empfänger unseres Anbotes, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem der Empfänger unseres Angebotes das angebotene Objekt weitergegeben hat, oder nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem die Möglichkeit zu diesem Vertragsabschluss von diesem Interessenten bekanntgegeben wurde, so haftet der Empfänger unseres Angebotes oder unsere Auftragsbestätigung für die, uns entgangene, gesamte Vermittlungsprovision.
  8. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz